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Wir lieben "Bee-o"

Bio-Imkerei im Honigdorf Seeg

Der Begriff Bio ist mittlerweile in aller Munde. Über Bio gibt es viele Meinungen, Gerüchte, Vermutungen und Spekulationen. Bio ist gut für die Umwelt und unser Klima? Bio ist gesünder, als konventionell hergestellte Produkte? Bio ist teurer als konventionelle Produkte? Und so weiter und so weiter. Ob Bio oder nicht Bio muss unserer Meinung nach jeder selbst für sich entscheiden. Warum wir uns für unseren Imkereibetrieb dazu entschieden haben, auf Bio umzustellen, erklären wir Euch auf dieser Seite.

 

Ökologische Lebensmittelwirtschaft

In der freien Marktwirtschaft geht es häufig primär um Dinge wie Gewinnmaximierung, Produktivitätssteigerungen oder quantitatives Wachstum. Diese Dinge führen unter anderem zu enormen Umweltbelastungen, ineffizientem Ressourcenverbrauch sowie einem Mangel an bezahlter Arbeit. Auch ethische Bewertungen der Tier- und Ressourcennutzung sind in der Wirtschaftstheorie bis-lang fremd. Aktuell ist es für die Betriebe z. B.  ökonomisch „günstiger“, Hühner in Käfigen zu halten, als im Freiland, sofern es nicht Verbraucher gibt, die bereit sind, aufgrund von ethischen Überlegungen, einen höheren Preis für Eier aus Freilandhaltung zu bezahlen.

Genau an diesem Punkt setzt die ökologische Lebensmittelwirtschaft an. Ihr Ziel ist es, auf allen Stufen der Wertschöpfungskette nachhaltig zu wirtschaften. Sie hat bereits lange vor der Nachhaltigkeitsdebatte eigene Handlungsmaßstäbe gesetzt, um umwelt- und tiergerecht zu wirtschaften, Ressourcen zu schonen und qualitativ hochwertige Lebensmittel zu erzeugen. Ein zentraler Faktor ist auch, dass während des gesamten Wirtschaftsprozesses stets die Folgen des eigenen Handelns für die Umwelt, die Qualität, die Kunden und die Wirtschaftspartner mitbedacht werden.

Der Trend zeigt, dass auch die Verbraucher immer mehr Interesse an ökologisch erzeugten Produkten haben. Sie wünschen sich gesunde und schmackhafte Lebensmittel, die ökologisch und sozial korrekt erzeugt wurden. Und dafür sind auch immer mehr Verbraucher bereit, einen entsprechend höheren Preis zu bezahlen.

In der Bio-Branche wird die Wirtschaft also grundsätzlich als ein System verstanden, in dem alle Partner so zusammenarbeiten, dass die Bedürfnisse aller befriedigt werden, ohne dass dies auf Kosten Einzelner oder der Umwelt bzw. der Tiere geschieht. Und das ist doch ein erstrebenswertes Ziel, oder?

Bio ist bienenfreundlich

Bienen sind für die Biodiversität unserer Landschaften existenziell wichtig. Die Wild- und Honigbienen sichern den Großteil unserer landwirtschaftlichen Erträge durch ihre Bestäubungsleistung und damit den Ertrag von Obst, Gemüse, zahlreichen Ackerfrüchten und insbesondere von Ölfrüchten und Leguminosen (Hülsenfrüchtlern). 

Da bei ökologisch bewirtschafteten Äckern auf chemisch synthetische Insektizide und Herbizide verzichtet wird, entwickelt sich im Ökolandbau eine vielfältige Acker-Begleitflora, die für die Wild- und Honigbienen vielfältige Nahrungsquellen bereithält.¹

Bio oder nicht Bio?

Kann Honig überhaupt Bio bzw. nicht Bio sein? Diese Frage taucht häufig in Bezug auf die biologische Honigerzeugung auf, denn die Bienchen haben einen Flugradius von mehreren Kilometern und natürlich hat man auch als Bio-Imker keinen Einfluss darauf, welche Nektarquellen die kleinen Flügelwesen anfliegen. 

Nichtsdestotrotz hat man als (Bio-) Imker durch die Auswahl des Standorts für die Bienenstöcke durchaus einen Einfluss darauf, wo und was die Bienen sammeln und somit auch darauf, was letztendlich in unserem Honig landet. Bei der Bio-Imkerei sollte folglich sorgsam darauf geachtet werden, dass Standorte ausgewählt werden, bei denen die Bienen überwiegend ökologisch bewirtschaftete Kulturflächen und natürliche Flächen mit Wildpflanzen vorfinden. Standorte in der Nähe von Autobahnen, Industrie, Müll- oder Schuttdeponien sind grundsätzlich tabu.

 

Warum wollen wir "Bee-O"-Imkerei werden?

Wie bereits erwähnt, ist Bio der höchste bzw. strengste gesetzliche Standard der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion. Mit der Umstellung auf ökologische Imkerei, möchten wir sicherstellen, dass unsere Kunden bei uns gesunde, schmackhafte und qualitativ hochwertige Produkte erhalten. Darüber hinaus möchten wir garantieren, dass unsere Produkte ökologisch und sozial korrekt erzeugt wurden, dass wir auf eine umwelt- und ressourcenschonende Herstellung geachtet haben und, dass selbstverständlich auch das Wohl unserer Bienen im Mittelpunkt all unserer Tätigkeiten steht. 

Zum Prozess der Bio-Zertifizierung gehören eine umfassende Dokumentation aller Betriebsabläufe sowie regelmäßige, angekündigte und unangekündigte Überprüfungen unseres Imkereibetriebes durch eine externe Kontrollstelle. Diese Kontrollstelle kontrolliert sämtliche Betriebsabläufe und Herstellungsprozesse und stellt damit sicher, dass unser Betrieb die Vorgaben für einen ökologischen Imkereibetrieb erfüllt. Erst, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten wir die Bio-Zertifizierung und dürfen unsere Produkte damit auszeichnen. 

So viel Aufwand, aber lohnt sich das Ganze auch…? Wir als Honigdorf Seeg, mit unserer Erlebnisimkerei und unserem Imkereibetrieb, haben diese Frage für uns mit einem klaren „JA“ beantwortet. Wir möchten mit gutem Beispiel vorangehen. Wir wollen nicht nur die Imker von den positiven Aspekten der Bio-Imkerei überzeugen, sondern auch alle Verbraucher darauf aufmerksam machen, dass Bio nicht nur ein aktueller Trend ist, sondern auch maßgeblich Einfluss auf die Zukunft von uns Menschen, den Tieren sowie unserer Umwelt hat bzw. haben wird, und damit ein Gewinn für uns alle sein wird.
 

 

Produkte mit Qualitätsgarantie

Mit unserer Entscheidung zum Umstieg auf Bio-Imkerei garantieren wir ein qualitativ hochwertiges Produkt, das unter Einhaltung besonderer Qualitätskriterien in Deutschland hergestellt wurde.

Gesunder Genuss

Wir verzichten konsequent auf synthetische chemische Tierarzneimittel, die Rückstände in unseren Produkten hinterlassen oder Resistenzen verursachen.

Sicherheit durch Kontrollen

Die unabhängige Kontrollstelle, die uns zum Bio-Imkereibetrieb zertifiziert, führt in regelmäßigen Abständen angemeldete, aber auch unangemeldete Kontrollen durch. Zudem lassen wir unser Wachs und unseren Honig von externen Instituten regelmäßig auf Pestizidrückstände und Inhaltsstoffe untersuchen. 

Nachhaltigkeit

Im Vergleich zu konventionellem Honig ist Bio-Honig zwar teurer in der Erzeugung, nichtsdestotrotz hat unser Bio-Honig einen nachhaltigen Nutzen für unsere Umwelt, die Artenvielfalt, Bienen, Verbraucher und Lieferanten. Damit leisten wir unseren Beitrag für die nachfolgenden Generationen - bei Mensch, Tier und Umwelt

Das Wohl unserer Bienen

Unsere Königinnen werden keinem Flügelschnitt unterzogen, Königinnen werden nicht künstlich besamt, es werden keine Plastik-Waben oder -Beuten verwendet und es werden keine landwirtschaftlichen Intensivkulturen angewandert, die mit Pestiziden behandelt werden.

Transparenz im Herstellungsprozess

Nicht nur unsere Endprodukte, sondern der gesamte Produktions- & Herstellungsprozess in unserem Imkereibetrieb wird regelmäßig unter die Lupe genommen. Dazu zählt auch die Überprüfung unserer Lieferanten von Betriebsmitteln und Tieren.

Natur- & Pflanzenschutz

In der gesamten Bio-Landwirtschaft sowie in der Bio-Imkerei sind Pestizide verboten. Zudem verwenden wir nur Futterzucker aus Pflanzen, die in vielfältiger, pestizidfreier Fruchtfolge sowie ohne künstliche Stickstoffdünger heranwachsen.

Klimaschonend

Wir verwenden keinen Futterzucker aus Übersee, sondern hochwertiges Bio-Futter aus Deutschland und nutzen auch regenerative Energien (z. B. Sonnenwachsschmelzer)

Große Nachfrage nach Bio

Nur 20 % des in Deutschland verkauften Honigs stammt auch aus Deutschland. Bei der Versorgung mit Bio-Honig liegt der Anteil vermutlich nur im einstelligen Bereich. Die Nachfrage nach Bio-Honig steigt jedoch stark an. Diesen Trend sehen wir auch bei unserem Honigverkauf.

Stärkung der Wirtschaft

Durch die Auswahl regionaler bzw. nahegelegener Hersteller für unser Bio-Futter und unsere Imkerei-Materialien tragen wir zur Stärkung der regionalen Wirtschaft bei.


So geht's

Umstellung auf Bio-Imkerei

Das ist ja alles schön und gut, aber wie genau funktioniert das nun wirklich mit der Umstellung auf Bio-Imkerei? Was sind die Voraussetzungen dafür? Was muss beachtet werden? Und was hat das für Auswirkungen auf unseren Imkereibetrieb?

Als wichtigste Grundlage für die Umstellung dient die EG-Öko-Verordnung. Sie ist das Grundgesetz der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und legt seit 1991 fest, wie Bio-Lebensmittel produziert, kontrolliert nach Europa importiert und gekennzeichnet werden. Das EU-Bio-Recht gilt für pflanzliche und tierische Lebens- und Futtermittel aus ökologischer Landwirtschaft und Lebensmittelherstellung sowie weitere sogenannte landwirtschaftsnahe Erzeugnisse wie unsere Imkereierzeugnisse. Es regelt dabei den gesamten Prozess von Anfang bis Ende und legt mit Abstand den höchsten gesetzlichen Standard der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion fest. Die Gesetze werden dabei stets an den aktuellen Stand von Praxis und Forschung angepasst. So gibt es seit 1. Januar 2022 eine komplett neue Öko-Verordnung.

Startschuss für die Umstellung auf ökologische Bienenhaltung ist der Vertragsabschluss mit einer Kontrollstelle, die den Umstellungsprozess betreut, die Erstkontrolle durchführt und sich um die regelmäßigen weiteren Kontrollen kümmert. Dieser Schritt ist bei uns bereits im März 2023 erfolgt. Und auch der Termin für die Erstkontrolle ist bei uns bereits vereinbart. 

Damit das Bio-Siegel verwendet werden darf, müssen die Bedingungen der EG-Öko-Verordnung seit mindestens einem Jahr erfüllt sein. Der Umstellungszeitraum beginnt ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der Kontrollstelle. Für die Imkerei gilt somit ein Umstellungszeitraum von mindestens zwölf Monaten.

Um die Bio-Zertifizierung zu erlangen, muss ein Verzeichnis über alle Standorte der Bienenstöcke angefertigt werden, das alle relevanten Angaben zur Identifizierung des Stocks beinhaltet. Alle Standorte und Wanderplätze müssen auf einer Karte in geeignetem Maßstab eingezeichnet werden. Sollten neue Standorte hinzukommen, müssen diese der Kontrollstelle umgehend gemeldet werden.

Wichtig für die Standorte ist es, dass ausreichend natürliche Quellen an Nektar, Pollen und Honigtau sowie ein Wasserzugang vorhanden sind. Eine weitere Vorgabe ist es, darauf zu achten, dass im Umkreis von drei Kilometern um die Bienenstöcke Flächen vorhanden sind, die im Wesentlichen aus Wild- oder Kulturpflanzen bestehen. Deren landwirtschaftliche Pflege muss der EU-Öko-Verordnung entsprechen und darf die ökologische Qualität der Imkereierzeugnisse nicht nennenswert beeinträchtigen.
Des Weiteren sind die Bienenstöcke in ausreichender Entfernung von Verschmutzungsquellen aufzustellen. Dazu zählen unter anderem Autobahnen, Industriegebiete, Abfalldeponien und -Verbrennungsanlagen etc.

Der Imkereibetrieb ist selbst dafür verantwortlich, die Stöcke so aufzustellen, dass das Kontaminationsrisiko so gering wie möglich ist. Er muss die Standorte seiner Völker überprüfen und sollte im besten Fall die entsprechenden nicht-ökologischen Landwirte der Flächen rund um seine Stöcke auf das Risiko für die ökologische Imkerei hinweisen.

Bei der Umstellung auf ökologische Imkerei ist es erforderlich, dass der gesamte Imkereibetrieb mit all seinen Völkern umgestellt wird. Die Umstellung lediglich eines Teils der Bienen, d. h. die gleichzeitige Haltung von nicht ökologischen Bienen, ist nicht möglich. Für uns bedeutet das, dass wir im Laufe der nächsten Monate unsere knapp 40 Völker komplett auf ökologische Imkerei umstellen müssen.

Sobald die Umstellung auf Bio-Imkerei begonnen hat, ist eine Erweiterung des Bienenbestands ausschließlich durch Zukauf von Schwärmen und Völkern aus biozertifizierten Imkereibetrieben oder durch Teilung der bestehenden Völker erlaubt. Auch der Zukauf von neuen Königinnen muss aus ökologischer Imkerei erfolgen.

Um den Bestand zu erneuern, können jedoch auch nicht ökologische Weiseln, Schwärme und Königinnen ohne Ausnahmegenehmigung eingeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese pro Jahr nur bis zu 20 % der Anzahl an Völker ausmachen dürfen. Zudem dürfen diese ausschließlich auf Waben oder Mittelwände aus ökologischer Erzeugung gesetzt werden. Für derartige Völker ist dann keine weitere Umstellung notwendig.

Bei hohen Sterberaten oder in Katastrophenfällen gibt es die Möglichkeit, eine höhere Anzahl an nicht-ökologischen Völkern oder Schwärmen zuzukaufen, um den Wiederaufbau des Bestands zu sichern. Dies ist jedoch nur möglich, sofern keine Bienen aus ökologischer Bienenhaltung zur Verfügung stehen und nur über einen gesonderten Antrag über die jeweils zuständige Kontrollstelle. Entsprechende Völker müssen jedoch den einjährigen Umstellungsprozess, inklusive des kompletten Wachsaustausches durchlaufen.

Es ist verboten, zur Ernte von Imkereierzeugnissen die Bienen in den Waben zu vernichten. Die Vernichtung der männlichen Brut ist ausschließlich zur Varroabekämpfung erlaubt. Ebenfalls verboten sind das Flügelstutzen sowie sonstige Verstümmelungen der Bienenköniginnen.

Zum Vertreiben der Bienen aus den Waben darf nur der Kehrbesen oder Beeblower (Luftstrom) und zur Bieneneinschüchterung lediglich Rauch verwendet werden. Chemische Mittel sind verboten.

Damit die Bienen für die Wintermonate gut versorgt sind, müssen umfangreiche Honig- und Pollenvorräte in den Bienenstöcken verbleiben. Eine Zufütterung der Völker ist bei unseren Klima- und Witterungsverhältnissen in Deutschland meist zwingend notwendig, um den Bienenbestand auch über die Wintermonate hinweg sichern zu können. Hierfür bietet sich insbesondere ökologisch produzierter Honig - im besten Fall aus dem eigenen Imkereibetrieb - aber auch Zuckersirup, Zuckerteig oder Zuckerlösung aus ökologischer Herstellung an (Händler muss ebenfalls im Kontrollverfahren sein!). Konventionelle Futtermittel sind verboten.

Damit keine Gefahr besteht, dass Umwelt oder Imkereierzeugnisse kontaminiert werden, muss das Imkereizubehör und damit auch die Beuten grundsätzlich aus natürlichen Mineralien wie Holz, Stroh, Lehm etc. bestehen. Die Verwendung von Beuten, Rähmchen, Waben oder Begattungskästchen für Königinnen aus Kunststoffen ist ausgeschlossen.

Sollten die Bienenstöcke bereits angestrichen sein oder noch angestrichen werden, ist darauf zu achten, dass es sich beim Anstrich um ein Produkt aus rein natürlichen Substanzen handelt, wie z. B. Propolis, Wachs, Pflanzenöle. Alternativ sind auch biozidfreie Anstrichstoffe möglich, die auf Basis von Naturstoffen hergestellt werden. In jedem Fall ist die Rücksprache mit der Kontrollstelle erforderlich. In den meisten Fällen werden die Altanstriche toleriert, gegebenenfalls können bei der Erstkontrolle aber auch Maßnahmen zur Entfernung des Altanstrichs festgelegt werden. Zur Desinfektion von Beuten sind physikalische Behandlungen wie Dampf und Abflammen erlaubt.

Da unsere Beuten aus Holz und komplett ohne Anstrich sind, ist dieser Punkt für uns bereits erledigt.

 

Für die Umstellung auf ökologische Imkerei ist es erforderlich, dass der gesamte Wachsbestand innerhalb des Umstellungszeitraums gegen Wachs aus ökologischer Bienenhaltung ausgetauscht werden. Um den Überblick über das bereits ausgetauschte Wachs zu behalten, empfiehlt es sich, die Rähmchen mit dem ökologischen Wachs (farblich) zu markieren. 

Zusätzliche Sonderregelung in Bayern: Die Kontrollstelle entnimmt nach dem erfolgten Wachsaustausch eine Wachsprobe und untersucht diese auf Rückstände von Varroa- und Wachsmottenbekämpfungsmittel. Erst wenn festgestellt wurde, dass die Probe rückstandsfrei ist, wird das Bio-Zertifikat ausgestellt. Sollte festgestellt werden, dass das Wachs nicht komplett rückstandsfrei ist, muss dieses erneut ausgetauscht werden.

Die Kosten für die Wachsprobe (ca. 150 € inkl. MwSt.) muss der Imker übernehmen. Er kann die Kosten jedoch reduzieren, wenn er seine Wachsprobe über den Tiergesundheitsdienst einsendet.

Nach erfolgtem Wachstausch müssen alle neuen Mittelwände ökologisch sein bzw. von Bio zertifizierten Anbietern stammen. Ein entsprechendes Bio-Zertifikat des Verkäufers muss vorliegen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, das eigene ökologische Wachs von einem externen Betrieb umarbeiten zu lassen. Sollte der umarbeitende Betrieb selbst nicht im Kontrollverfahren sein, so muss er im Rahmen der Biokontrolle der auftraggebenden Imkerei kontrolliert werden.

Die Krankheitsvorsorge für ökologische Imkerei erfolgt einerseits über die Auswahl geeigneter Rassen sowie andererseits durch eine krankheitsvorbeugende Betriebsweise. Eine krankheitsvorbeugende Betriebsweise besteht unter anderem aus einer systematischen Kontrolle der Bienenstöcke, um gesundheitliche Anomalien zu entdecken, einer regelmäßigen Erneuerung des Wachses, regelmäßiger Desinfektion des Materials und der Ausrüstung sowie der unschädlichen Beseitigung von verseuchtem Material und verseuchten Quellen, der Kontrolle der männlichen Brut, aber auch dem Sicherstellen, dass die Bienenstöcke mit ausreichend Pollen und Honig versorgt sind.

Ameisen-, Essig-, Milch- und Oxalsäure sowie die Substanzen Menthol, Thymol, Eukalyptol und Kampfer dürfen zur Varroa- und Wachsmottenbekämpfung verwendet werden. Es dürfen ausschließlich zugelassene Tierarzneimittel mit dem Kürzel ad us. vet. benutzt werden.

Sofern eine Behandlung mit chemisch-synthetischen, allopathischen (klassische schulmedizinische) Mitteln durchgeführt werden soll bzw. muss, ist die Anordnung eines Amtstierarztes erforderlich. Entsprechende Bienenvölker sind während des Behandlungszeitraums in Isolierbienenstöcke umzusiedeln. Nach der Behandlung ist außerdem das gesamte Wachs durch ökologisches Wachs zu ersetzen, d. h. die Umstellungszeit muss erneut eingehalten werden.

Damit sich die Betriebsbeschreibung bei der Kontrollstelle stets auf aktuellstem Stand befindet, müssen Bio-Imkereibetriebe betriebliche Aufzeichnungen nach Vorgaben der EU-Öko-Verordnungen durchführen. 

Führen eines Bienenstockverzeichnisses

Alle Arbeiten an den Bienenvölkern sind im Bienenstockverzeichnis zu dokumentieren, darunter die Entnahme der Honigwaben, sämtliche Maßnahmen der Gewinnung, Verarbeitung und Lagerung aller Imkereierzeugnisse inklusive des Honigs. Dokumentiert werden müssen auch die Art des Erzeugnisses, das zur Fütterung der Völker verwendet wird, sämtliche Fütterungsdaten sowie die Mengen und die Bezeichnung der betroffenen Stöcke. Bei der Gabe von Tierarzneimitteln sind die Art des Mittels, die Einzelheiten der Diagnose, die Dosierung, die Art der Verabreichung sowie die Dauer der Behandlung und die gesetzlichen Wartezeiten zu dokumentieren.

Durchführung & Dokumentation der Wareneingangskontrolle

Zur internen Qualitätssicherung ist es notwendig, eine Wareneingangskontrolle durchzuführen und diese auch sorgfältig zu dokumentieren.

Durchführung:

  • Prüfung der (Bio-)Ware bei der Annahme auf deren korrekte Kennzeichnung auf dem Etikett und Lieferschein bzw. Rechnung. Bio-Zertifikat und Codenummer der Kontrollstelle müssen vorhanden sein
  • Prüfung, ob sich die Angaben eindeutig auf das gelieferte Produkt beziehen und ob eine aktuelle Bescheinigung vorliegt (zwingend erforderlich!)
  • Bei Verbandsbetrieben ist ein gültiges Verbandszertifikat vorzulegen

Dokumentation:

  • Da es sich hierbei in erster Linie um Maßnahmen zur Absicherung der eigenen betrieblichen Risiken geht, sollten die Warenkontrollen und die Dokumentation sehr sorgfältig durchgeführt werden 
  • Dokumentation des Ergebnisses der Wareneingangsprüfung auf dem Lieferschein, z. B. durch den Vermerk "Bio ok" (gegebenenfalls mit Datum und Namenskürzel)

Imkereierzeugnisse dürfen erst nach Ablauf der zwölf monatigen Umstellungszeit sowie nach dem vollständigen Austausch des Wachses und nach Vorliegen des gültigen Bio-Zertifikats von der Kontrollstelle mit dem Hinweis auf den ökologischen Landbau (Bio-Siegel) gekennzeichnet werden. Entsprechende Vorgaben zur Verwendung des Siegels sind zu beachten.

Erzeugnisse von Völkern, die sich noch in der Umstellungsphase befinden, dürfen diesen Hinweis nicht zur deren Vermarktung verwenden!

Das EU-Logo mit dem "Euro-Blatt" muss für vorverpackte Bio-Produkte, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt wurden, zusammen mit der Angabe der Herkunft und dem Kontrollstellencode (DE-ÖKO-123) etikettiert werden. Die Codenummer der Kontrollstelle, die für die Kontrolle des letzten Erzeugers oder Aufbereiters zuständig ist, muss im gleichen Sichtfeld wie das Logo stehen (auf der gleichen Seite der Verpackung). Direkt unter dem Kontrollstellencode muss der Ort der Erzeugung des Honigs angegeben werden (z. B. "Deutschland Landwirtschaft"). Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf das EU-Logo zusätzlich beliebig oft auch ohne Kontrollstellencode und Herkunftsangabe auf der Verpackung abgebildet sein.
Bei Erzeugnissen, die alle aus derselben Region stammen, kann die Angabe des Landes durch die Region ergänzt werden, z. B. "Deutschland Landwirtschaft Bayern".
Die Angabe "Deutschland Landwirtschaft" ersetzt jedoch nicht die geforderte Herkunftsangabe der deutschen Honigverordnung. Diese ist bei der Gestaltung von Honigetiketten zu beachten.

Bitte beachte die Richtlinien zur Verwendung des EU-Öko-Logos! Das weiße Blatt auf grünem Grund ist die Grundausführung des Logos und sollte nach Möglichkeit auch in dieser Ausführung verwendet werden. Alle weiteren Infos zur Verwendung des Logos findest Du hier.

Vor Druck der Etiketten ist ein Muster der Etiketten- und Verpackungsentwürfe zur Überprüfung an die Kontrollstelle zu schicken. Damit kann unnötigen Druckkosten und Etikettierungsfehlern vorgebeugt werden.

Kontrollpflichten

Der Imkereibetrieb verpflichtet sich mit der Aufnahme in das Kontrollverfahren zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2018/848, der Durchführungsverordnung (EU) 2020/464 sowie weiteren delegierten Verordnungen und spezieller Durchführungsverordnungen. In diesen sind neben den spezifischen Bedingungen für die landwirtschaftliche Herstellung oder die Aufbereitung und Verarbeitung von Öko-Lebensmitteln auch allgemeine Anforderungen für alle Kontrollbereiche definiert.

Mitteilungspflichten

Der Kontrollstelle müssen sämtliche betriebliche Änderungen, die für die Zertifizierung des Betriebes von Bedeutung sind, rechtzeitig vorab mitgeteilt werden. Betriebliche Änderungen können beispielsweise sein: Adressänderungen, Umfirmierungen, Wechsel in der Betriebsleitung, der Aufbau eines neuen Produktionszweiges oder eine erhebliche Ausweitung eines bestehenden Produktionszweiges, die Aufnahme neuer Bienenstandorte, Notfälle, die ein Abweichen von der EU-Verordnung erforderlich machen sowie die Beauftragung eines neuen (externen) Dienstleisters. 

Kontrolltermin

Nach Unterzeichnen des Kontrollvertrages ist ein Termin zur Erstkontrolle erforderlich. Die Kontrollstelle bietet dem Imkereibetrieb in der Regel einen oder mehrere zur Verfügung stehende Termine an und führt dann die Erst- bzw. Folgekontrollen durch. Für weitere Informationen hierzu wende Dich bitte direkt an Deine Kontrollstelle. Sie kann Dir alle Fragen zu Deinem Kontrolltermin beantworten.

Vorbereitung der Betriebsinspektion

Mit dem Auswertungsschreiben der Jahreskontrolle vom Vorjahr erhält man den Bewirtschaftungsplan für die nächste Kontrollsaison. Das meiste sollte bereits auf Basis der Vorjahreskontrolle ausgefüllt sein, aber ein paar Punkte sind noch vor dem nächsten Kontrolltermin auszufüllen. Um die Kontrollzeit und damit auch die Kontrollkosten zu verringern, sollte die Betriebsbeschreibung gewissenhaft und sorgfältig ausgefüllt sein. Alle notwendigen Unterlagen und Belege sollten zur Kontrolle vollständig bereitliegen.

Erforderliche Unterlagen für die Jahresinspektion:

  • Ausgefüllte Betriebsbeschreibung
  • Sämtliche Belege aller Zukäufe (Lieferscheine und Rechnungen für Futter, Varroamittel, Wachs, Beutenanstriche etc.) und für Lohnaufträge (Verarbeitung)
  • Sowie die Öko-Zertifikate der Zulieferer (alternativ: Kontrollnachweis im Internet)
  • Rezepturen und Etiketten aller Bio-Produkte
  • Aufzeichnungen der Produktionsmengen bzw. Verkaufsmengen
  • Auflistung der Lagerbestände
  • Bienenstockverzeichnis(se) sowie aktuelle Standortkarten
  • Finanzbücher: vollständig vorliegende steuerliche Buchführung; fehlende Unterlagen ggf. rechtzeitig vom Steuerberater zurückfordern
  • Ggf. bei Wiederverkauf: Liste der Kunden, Rechnungen von Warenausgängen, Dokumentation ab Haustür-Verkauf

Es ist zu prüfen, dass alle Auflagen aus dem Vorjahr erfüllt und alle nachzureichenden Unterlagen nachgereicht wurden.​​​​​​

Mit Inkrafttreten der neuen EU-Öko-Verordnung zum 01.01.2022 hat jeder Unternehmer die Pflicht, Vorsorgemaßnahmen gegen die "Anwesenheit nicht zugelassener Stoffe und Erzeugnisse" in Bio-Produkten zu treffen. Die Verordnung fordert von jedem Unternehmen einen sogenannten Risikoplan, der die kritischen Risiken einer Kontamination durch unzulässige Stoffe im eigenen Betrieb erkennt, damit diese durch entsprechende Vorsorgemaßnahmen vermieden werden können. Jeder Unternehmer ist gefordert, Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, die angemessen und verhältnismäßig sein sollen und die seinem Einfluss unterliegen.

Mithilfe dieser Maßnahmen soll die Kontamination der Bio-Erzeugnisse vermieden werden. Für die Identifikation der Risiken und der entsprechenden Maßnahmen ist der Unternehmer selbst verantwortlich. Er muss die Risiken und potenzielle Gefahrenquellen identifizieren und definieren, geeignete Maßnahmen festlegen, einen Risikoplan erstellen sowie die Wirksamkeit seiner Maßnahmen überprüfen.

Risiken entstehen überall dort, wo sich biologische und nicht-biologische, d. h. konventionelle Warenströme kreuzen. Dadurch kann es zu Vermischungen bzw. Beeinträchtigungen durch konventionelle Produkte oder unzulässige Stoffe kommen. Durch die Risikoanalyse und den Risikoplan können somit Kontaminationen schnell identifiziert sowie betroffene Erzeugnisse isoliert und gesperrt werden.

Die Vorsorgemaßnahmen werden von der Kontrollstelle regelmäßig auf ihre Eignung und Wirksamkeit hin überprüft. Ohne Vorsorgemaßnahmen kann keine Bio-Zertifizierung erfolgen. Mehr dazu: neue EU-Öko-Verordnung 2018/848 Artikel 3 und 28.

Hilfestellung zur Entwicklung eigener Konzepte gibt z. B. der Praxisleitfaden des FiBL Deutschland. Dieser kann auf deren Website kostenlos downgeloadet werden.

Quellen:
¹ In Anlehnung an: Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft, Vielfalt durch Bienen - Hofporträt Sedlmair, https://www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/237086/index.php (Stand: 09.08.2023)
² In Anlehnung an: Mellificus Bio-Imkerei: Warum Bio?, https://www.mellificus.de/start/warum-bio/ (Stand: 21.08.2023)

Bilder von unserem Umstellungsprozess

Kontaktdaten

Gemeinde Seeg - Imkereibetrieb
Hauptstraße 39
87637 Seeg

Tel.: 08364/9830-335
Mail: imkereibetrieb@seeg.de


DE-ÖKO-037