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Rechtliche Hinweise für Deinen Urlaub



Gastaufnahmebedingungen Seeg

Die Gemeinde Seeg und ihre Tourist-Information bieten über ihre Vermittlungsplattform auf der Website www.seeg.de Unterkünfte der gewerblichen Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen) an. Bei Buchung über die Vermittlungsplattform auf www.seeg.de werden automatisch die nachfolgenden Bedingungen als gültig vereinbart. Im Buchungsfall treten diese ausschließlich im Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber in Kraft und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen diesen beiden. Die Gemeinde Seeg und ihre Tourist-Information sind dabei lediglich als Vermittler zwischen Gastgeber und Gast tätig und übernehmen keinerlei Haftung. Bitte lies Dir vor Deiner Buchung unsere Gastaufnahmebedingungen deshalb gründlich durch und erkundige Dich zudem, ob Dein Gastgeber sich zudem noch auf ergänzende bzw. abweichende Gastaufnahmebedingungen beruft.


Kurbeitrag / Kurtaxe in Seeg

Bei der Kurtaxe (oder auch Kurbeiträge / Ortstaxe etc.) handelt es sich um eine Kurabgabe in Heilstätten, Erholungsorten und Seebädern. Mit ihrer Hilfe ist es uns möglich, Dir unseren Ort noch schöner zu machen. Wir verwenden Sie z. B. um Sauberkeit vor Ort garantieren zu können, Wander- und Radwege zu pflegen, unsere Tourist-Information zu betreiben, unsere elektronische Gästekarte bereitstellen zu können, Dir ein kostenloses Angebot für unsere öffentlichen Verkehrsmittel machen zu können, sowie kostenfreies WLAN bereitzustellen sowie für vieles mehr, was Dein Urlaubserlebnis hinter den Kulissen noch schöner macht. Mit nur wenigen Euros kannst Du uns somit dabei unterstützen unseren Ort und unsere Angebote so zu erhalten, wie sie sind bzw. sie sogar noch zu verbessern. 

Die Kurtaxe muss von allen Gästen eines Kur- oder Erholungsortes bezahlt werden, die nicht Einwohner der jeweiligen Gemeinde (ortsfremde Personen) sind. Sie wird pro Person und Übernachtung erhoben. Erwachsene sind bei uns im Südlichen Allgäu voll kurabgabepflichtig. Für Kinder, Jugendliche, Menschen mit Beinderung gelten teilweise abweichende Regelungen. Für sie fallen bei uns meist geringere Kurabgaben an.

Die Abgabe der Kurtaxe ist im Kommunalabgabengesetz (KAG) niedergeschrieben. Auf Basis dessen sind oben genannte Personen in unseren sechs Gemeinden gesetzlich verpflichtet die Kurtaxe zu bezahlen. Die Höhe der Kurtaxe wird von den einzelnen Gemeinden individuell bestimmt. Wie hoch die Kurtaxe in Seeg ist, erfährst Du im Punkt "Höhe der Kurtaxe in Seeg".

Sofern die Kurtaxe nicht bereits im Vorhinein bezahlt wurde, ist sie am Tag der Anreise fällig. Je nach Art der Unterkunft und Vereinbarung mit dem Gastgeber, kann die Kurtaxe auch erst am Tag der Abreise beglichen werden. Bitte informiere Dich vorab, wie Du die Kurtaxe entrichten musst.

Die Kurtaxe wird direkt beim Gastgeber, d. h. bei Deinem Hotel, Pension, Gasthaus, Bauernhof oder Deinem Ferienwohnungsvermieter bezahlt.

 Kurbeitrag (pro Person und Übernachtung)
Kinder (0 - 5 Jahre)frei
Kinder (6 - 15 Jahre)0,60 €
Erwachsene (ab 16 Jahren)1,60 €