Dienstleistungen für unsere Bürger
Die Verwaltungsgemeinschaft Seeg übernimmt bestimmte Aufgaben der Mitgliedsgemeinden, die auch nur am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Seeg erfüllt werden können, z. B. Aufgaben der Finanzverwaltung oder des Standesamtes. Für andere sind die Mitgliedsgemeinden direkt zuständig, z. B. Bau- oder Friedhofsverwaltung der einzelnen Gemeinden. Es gibt allerdings auch Anträge für bestimmte Verwaltungsbereiche, die zwar in den einzelnen Mitgliedsgemeinden aufgenommen, aber dann über die Verwaltungsgemeinschaft Seeg bearbeitet werden, z. B. Paßangelegenheiten. Ob Sie sich in Ihrer Angelegenheit an Ihre jeweilige Heimatgemeinde, oder an den Hauptsitz der Verwaltungsgemeinschaft Seeg wenden müssen, ersehen Sie an den angegebenen Ansprechpartnern.
(Siehe Hauptverwaltung bzw. Finanzverwaltung.)