2000 Gemeinde Seeg: Bekanntmachungen
 
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Bekanntmachungen


Informatives für Vereine – ehrenamtliche

Veranstalter im Blickpunkt

Damit die Freude am Dienst für die Allgemeinheit im Vordergrund bleibt, hat der Landkreis Ostallgäu ein umfassendes Paket für seine Ehrenamtlichen geschnürt. Gut angenommen werden seit Jahren die „Ehrenamtskurse“, die sich verschiedensten Themen widmen, mit welchen ein Verein konfrontiert sein kann, je nach dem, welchen Aufgaben er sich stellt.
Mit dem Newsletter der Servicestelle Ehrenamt sind sie immer aktuell. Der Newsletter kann abonniert werden unter www.ehrenamt-ostallgaeu.de oder per E-Mail an ehrenamt@ostallgaeu.de.


Wöchentliche Biomüllabfuhr

Die
wöchentliche Biomüllabfuhr für alle Haushalte in den Sommermonaten wird dieses Jahr vom 28.05.2013 bis 24.09.2013 durchgeführt. Näheres kann dem Internet unter www.lra-ostallgaeu.de/biomuell entnommen werden. Interessante Informationen über Bioabfälle und wichtige Tipps im Umgang mit der Biotonne sind in der Broschüre „Die Biotonne" enthalten. Diese liegt in den Gemeindeverwaltungen aus und ist im Internet abrufbar.


Energieberatung von eza!

Lassen Sie sich kostenlos beraten, bei Ihrem eza!-Energieberater Franz Hofer. Jeden 1. Donnerstag im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr im Gemeindezentrum Seeg (Rathaus) und an weiteren Donnerstagen, bitte immer Termin vereinbaren unter Tel: 08364/98300.

Da sich in letzter Zeit die Fälle gehäuft haben, dass Kunden nicht zu einem vereinbarten Energieberatungstermin kamen, wird künftig die Wartezeit des Energieberaters in Rechnung gestellt, wenn man sich vorher nicht rechtzeitig abgemeldet hat.

Notariats-Amtstag in Seeg

Die nächsten Notariats-Amtstage sind am Dienstag, 04.06.2013 und Dienstag, 0.07.2013 jeweils von 14.00 – 17.00 Uhr im Rathaus in Seeg. Anmeldung hierzu direkt beim Notariat Füssen, Tel: 08362/91060.



Hinweise für Hundehalter

Gemäß den Satzungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft fällt für das Halten eines über drei Monate alten Hundes Hundesteuer entsprechend den Sätzen der jeweiligen Hundesteuersatzung an. Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass

1. jeder der einen über drei Monate alten - der Gemeinde noch nicht gemeldeten - Hund hält,
     ihn unverzüglich der Gemeinde zu melden hat,
2. der steuerpflichtige Hundehalter den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abmelden soll,
     wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen
      oder eingegangen ist, oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist,
3. der Wegfall oder die Änderung der Voraussetzung für eine Steuervergünstigung der
     Gemeinde unverzüglichanzuzeigen ist.

Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde unentgeltlich eine Hundemarke aus. Für verloren gegangene Hundemarken werden Ersatzmarken ausgegeben. Wer seiner Anzeigepflicht noch nicht nachgekommen ist oder eine Ersatzmarke benötigt, möge dies bis Mitte Mai bei der örtlichen Gemeindeverwaltung nachholen.




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