Sitzung des Gemeinderates
I. Öffentliche Sitzung:
II. Nichtöffentliche Sitzung:
Abgabetermine für die Anträge der Sperrmüllsammlung im Jahre 2010
4. Sperrmüllsammlung 2010 Abgabetermin: 29.10.2010 vorauss. Abholung: 22.11.2010 bis 10.12.2010 Sperrmüllkarten sind bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen erhältlich. An den genannten Terminen müssen die ausgefüllten Sperrmüllkarten spätestens im Landratsamt sein, damit sie bei der nächsten Abfuhr berücksichtigt werden können. Der Abholtermin wird den Haushalten ca. eine Woche vorher schriftlich mitgeteilt.
Energieberatung von eza!
Lassen Sie sich kostenlos beraten, bei Ihrem eza!-Energieberater Franz Hofer. Jeden 1. Donnerstag im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr im Gemeindezentrum Seeg (Rathaus) und an weiteren Donnerstagen, bitte immer Termin vereinbaren unter Tel: 08364/98300.
Notariats-Amtstag in Seeg
Die nächsten Notariats-Amtstage sind am Dienstag, 07.09.2010 und Dienstag, 05.10.2010 von 14.00 – 17.00 Uhr im Rathaus in Seeg. Anmeldung hierzu direkt beim Notariat Füssen, Tel: 08362/91060.
Erweiterter Service am Wertstoffhof Seeg
Ab 21. Juli kann nun zusätzlich auch Altholz und Flachglas kostenlos entsorgt werden
In enger Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Seeg und der Kommunalen Abfallwirtschaft beim Landratsamt Ostallgäu ist im Rahmen der derzeitigen Serviceoffensive der Wertstoffhof in Seeg erweitert und die Möglichkeit geschaffen worden, zusätzlich Altholz und Flachglas kostenlos abzugeben. Die bisher stark beengten Verhältnisse führten dazu, dass die einzelnen Container nur sehr schwer mit dem Fahrzeug angefahren werden konnten; für zusätzliche Wertstoffarten war kein Platz. Der Wertstoffhof wurde deshalb in südlicher Richtung auf einer Fläche von ca. 300 qm erweitert. Die Container können nun deutlich besser erreicht und somit leichter befüllt werden. Gleichfalls wurden weitere Parkmöglichkeiten geschaffen. Lange Wege von den Fahrzeugen zu den Containern bleiben somit künftig erspart. Neben den neu hinzu gekommenen Altholz- und Flachglascontainern kann jetzt auch ein zweiter Container für Gartenabfälle sowie ein deutlich größerer Bauschuttcontainer gestellt werden. Dies verhindert in Zukunft Engpässe bei der Befüllung und reduziert gleichzeitig die Kosten für die Logistik erheblich. Mit dieser Lösung am Wertstoffhof Seeg wurde nun - was Platzbedarf und Angebot angeht – ein zukunftsträchtiges Konzept umgesetzt. Klaus Rosenthal, Leiter der Kommunalen Abfallwirtschaft Ostallgäu, dankt der Gemeinde Seeg für die konstruktive Zusammenarbeit und freut sich, dass die Seeger Bürgerinnen und Bürger nun die Möglichkeit haben, sämtliche Wertstofffraktionen ortsnah in der Heimatgemeinde zu entsorgen. „Der Landkreis hat vor, durch bauliche Maßnahmen den Service an einer ganzen Reihe von Wertstoffhöfen weiter zu verbessern und wird dazu in den kommenden Jahren ca. 2,5 Mio. Euro investieren“, so Rosenthal abschließend.
Was gehört in den Altholzcontainer?
- Bretter, Balken, Dielen
- Spanplatten und Sperrholz (roh, beschichtet und furniert)
- Möbel und Möbelteile aus Holz (beschichtet, gestrichen oder lackiert)
- Verpackungen aus Holz (z.B. Obstkisten, Paletten)
Bitte beachten: Das Altholz muss möglichst frei von Fremdstoffen, z.B. Dämmstoffe, grobe Metallteile, PVC,Glas, Stoffbezüge, Polster u.ä. angeliefert werden. Möbelteile sind zu zerlegen und dürfen nicht länger als 2 m sein.
Wichtig: Getränktes Holz wie z.B. Bahnschwellen, Masten sind Sondermüll und dürfen nicht über den Altholzcontainer entsorgt werden!
Was gehört in den Flachglascontainer?
- Isolierglas inkl. Randverbund
- Verbundglas
- Drahtglas
- Panzerglas
- Brandschutzglas
- Herausgeschlagenes Glas aus Altfenstern
Von der Annahme ausgeschlossen ist:
- Bleihaltiges Glas, z.B. Bildschirme und Bleikristall
- Ceran, z.B. Kochfelder
- Hochtemperaturgläser, z.B. Laborgläser
- Glasbausteine
- Spiegel
Einrichtung einer Streuobstbörse im Ostallgäu - Gesucht sind Anbieter für die Streuobstbörse
Warum machen wir das? Streuobstwiesen sind bedeutend für unsere Kulturlandschaft. Wertvolle Lebensräume werden erhalten und geschaffen. Regionale Wirtschaftskreisläufe werden gefördert, Ihr Obst bekommt einen Wert. Ihr gutes Obst soll nicht verrotten. Der Endverbraucher kann ungespritztes Obst preisgünstig und erntefrisch kaufen.
Wie funktioniert es?
- Haben Sie einen Obstgarten oder eine Streuobstwiese?
- Können Sie nicht alles selber verwerten?
- Möchten Sie Ihr Obst in der Region anbieten?
Dann lassen Sie sich in dem Faltblatt des Landkreises "Streuobstbörse 2010" aufnehmen! Die Kreisfachberatung im Landratsamt informiert über Anbieter von heimischem Obst. Sie stehen mit Ihrer Anschrift, Telefonnummer und angebotenen Obstarten in dem Faltblatt. Dieses Faltblatt liegt an vielen Stellen aus und wird über die an dieser Aktion beteiligten Verbände - Bund Naturschutz - Kreisgruppe Ostallgäu; Landesbund für Vogelschutz - Kreisgruppe Ostallgäu; dem Kreisverband Imker Ostallgäu e.V.; dem Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Ostallgäu sowie über die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege im Landratsamt verteilt. Außerdem Veröffentlichung auf der Homepage des Landratsamtes Ostallgäu.
Wie gehen Sie vor? Die Verbraucher holen das Obst bei Ihnen nach Terminvereinbarung ab. Die Abgabebedingungen und Preise vereinbaren Sie. Die Obstbäume dürfen nicht mit chemischen Pflanzenschutzmitteln behandelt sein. Wenn Sie Obst anbieten wollen, dann senden sie Meldebogen, den Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung erhalten, ausgefüllt an die Kreisfachberatung des Landkreises. Meldeschluss 15.09.2010. Das Faltblatt wird im September 2010 herausgegeben. Haben Sie noch Fragen, dann rufen Sie an bei der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege, Frau Friederike Scharpf und Herr Hartmut Stauder, Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf, Tel: 08342/911-380.
Ostallgäuer Seniorenkonzept auf Erfolgskurs
Gemeinsam mit Alexander Zoller, Seniorenbeauftragter des Landkreises Ostallgäu, setzen die gemeindlichen Seniorenbeauftragten vor Ort das Ostallgäuer Seniorenkonzept um. Zu den Aufgaben zählen die Interessenvertretung der Senioren, die Koordination der Angebote vor Ort und die Initiierung neuer Projekte. Fachliche Unterstützung erhalten sie von Zoller, der die Gesamtkoordination des Ostallgäuer Seniorenkonzeptes in den Gemeinden übernimmt. Auf Einladung von Landrat Johann Fleschhut fand ein großes Austauschtreffen der Seniorenbeauftragten statt und auch dieses Jahr zeigte sich eine beeindruckende Vielfalt an Aktivitäten in den Gemeinden. Die Seniorenbeauftragten waren über das Engagement des Landkreises voll des Lobes. Landrat Johann Fleschhut betonte, wie wichtig die Umsetzung des Ostallgäuer Seniorenkonzeptes für die Selbstbestimmung und die Lebensqualität von Senioren sei. Fleschhut: „Ich bin beeindruckt vom Elan und vom Unternehmensgeist der Seniorenbeauftragten und ihrer Mitstreiter vor Ort.“ Dies zeige, dass der Landkreis und die Gemeinden auf einem guten Weg seien, die demographischen Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu meistern.In vielen Gemeinden werden mittlerweile PC-Kurse für Senioren angeboten. Diese werden von örtlichen Referenten oder von der Bürgerstiftung Ostallgäu abgehalten. „Die Nachfrage nach den Kursen ist groß“, berichtet Imelda Reinhold aus Nesselwang, die diese Kurse jetzt schon zum 5. Mal anbietet. Ihrer Erfahrung nach lernen die Senioren schnell und könnten schon bald Mails von ihren Enkeln empfangen. Der Einsatz der neuen Medien im Seniorenbereich endet aber nicht am PC, sondern findet seine Fortsetzung mit der Wii-Konsole. So will Theobald Frank aus Oberostendorf an die Erfolge mit der Wii-Konsole aus Roßhaupten und Pfronten anknüpfen und am kommenden Pfarrfest ein elektronisches Kegelturnier ausrichten. Aber auch die Pflegeheime steigen in die generationenübergreifenden Kegelwettbewerbe ein. So stelle das Gulielminetti-Heim, wie Jutta Jandl aus Marktoberdorf berichtete, gerade eine Mannschaft für die Landkreismeisterschaft im Herbst zusammen. Das Schöne an der Wii-Konsole ist, darin waren sich alle Seniorenbeauftragten einig, dass Kinder und Jugendliche gemeinsam mit Senioren kegeln können. Als die Seniorenbeauftragten von der Nachbarschaftshilfe berichteten, zeigte sich, dass das Idyll vom Ostallgäu nicht trügt! In vielen Orten, besonders in den kleinen Gemeinden, funktioniert die Nachbarschafshilfe noch sehr gut und wird bei Bedarf, wie das Beispiel Lechbruck zeigte, durch ein großartiges bürgerschaftliches Engagement ergänzt. Großes Interesse hatten die Seniorenbeauftragten an der Einführung von Mittagstischen für Senioren. Waltraud Mair aus Bidingen hat damit sehr gute Erfahrungen gesammelt. Zu einem Festpreis bieten örtliche Gastwirte an einem bestimmten Wochentag ein Mittagessen für Senioren an. Diese Mittagstische erfüllen auch eine wichtige soziale Funktion, betonte Mair, da sie auch als örtlicher Seniorentreffpunkt dienen. Als Serviceleistung für ältere Mitbürger bieten mittlerweile einige Seniorenbeauftragte Beratungssprechstunden in den jeweiligen Rathäusern an. Während die Nachfrage in Lamerdingen schon sehr gut ist, müssen sich diese neuen Angebote in anderen Orten erst noch etablieren. Roswitha Rager aus Germaringen und Maria Wolf aus Mauerstetten sind sich sicher, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Senioren diesen Vor-Ort Service schätzen lernen. Zur Steigerung der Mobilität von Senioren sind viele Gemeinden an der Einführung von ehrenamtlichen Fahrdiensten interessiert. Die umfangreichen rechtlichen Vorarbeiten seien vor kurzem abgeschlossen worden, erklärt Zoller und kündigt für Herbst eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema an.
Übung der Bundeswehr
Eine Einheit der Bundeswehr führt in der Zeit vom 01.-02.09. und 27.09.-01.10.2010 eine Übung durch. Der Übungsraum erstreckt sich unter anderem auf das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Seeg. Der Bevölkerung wird nahe gelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegen gelassenen Sprengmitteln ausgehen und auf die Strafbestimmungen nach dem Sprengstoffrecht wird besonders hingewiesen. Die Truppe wird bemüht sein, Schäden an privatem und öffentlichem Eigentum zu vermeiden. Ersatzansprüche für eventuelle Schäden sind sofort der Gemeinde anzuzeigen.
Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf Unfall- und Feuersicherheit
Nach gesetzlichen Bestimmungen müssen alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel landwirtschaftlicher Betriebe in regelmäßigen Zeitabständen durch die EBB GmbH im Auftrag der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Prüfungs- und Instandsetzungspflicht ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Die Prüfung in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft ist heuer fällig und wird in Kürze durchgeführt werden. Alle durch den Sachverständigen festgestellten Mängel sind dem Prüfbericht, der nach der Prüfung zugestellt wird, zu entnehmen. Diese Mängel sind fristgemäß durch eine Elektro-Fachkraft zu beseitigen. Eine Instandsetzungsbestätigung ist fristgerecht vorzulegen. Prüfkosten werden im Rahmen der gemeindeweisen Prüfung nicht erhoben. Die Gemeinden bitten alle Prüfpflichtigen, den Prüfsachverständigen, der im Übrigen gern zu fachlichen Auskünften bereit ist, zu unterstützen. Wer die Prüfung ablehnt oder seiner Instandsetzungspflicht nicht rechtzeitig nachkommt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft rechnen.
Heuer wieder Ferienpass für Kinder und Jugendliche
Auch in diesem Jahr bietet die kommunale Jugendarbeit Ostallgäu und der Kreisjugendring Oberallgäu zusammen mit der Familienbeauftragten der Stadt Kaufbeuren den Ferienpass für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre an. Der Ferienpass kostet sechs Euro, ab dem 3. Kind einer Familie ist er frei. Der Ferienpass ist gültig vom 24. Juni bis zum 3. Oktober 2010 und ist während dieser Zeit in der Gemeindeverwaltung erhältlich. Außerdem beinhaltet er ein Quiz rund um das Römerbad in Kohlhunden/Marktoberdorf mit tollen Preisen.
190 Gutscheine: Ferienpassinhaber haben damit 190 Gutscheine für verschiedenste Freizeiteinrichtungen in den Landkreisen Ostallgäu, Oberallgäu und den Städten Kaufbeuren und Kempten. So können die Kinder und Jugendlichen kostenlos Frei- und Hallenbäder besuchen, Bergbahnen nutzen, ins Kino gehen, Minigolf spielen, viele tolle Aktionen erleben und…
Busse kostenlos: Zudem berechtigt der Ferienpass dieses Jahr wieder zur kostenlosen Nutzung aller Busse im gesamten Verbreitungsgebiet (Ostallgäu, Oberallgäu, Kempten, Kaufbeuren und Kleinwalsertal) während der Bayerischen Sommerferien (2. August bist 13. September). Für Vollzeitschüler von 18 bis 21 Jahre gibt es für sechs Euro das Ferienpass-Busticket (Verkauf in allen Bussen und Verkaufsstellen der Verkehrsgesellschaften), das ebenfalls die Nutzung aller Busse erlaubt.
Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
aus der Forst- und Almwirtschaft
Gem. § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen (PflAbfV) dürfen pflanzliche Abfälle die beim Forst- und beim Almbetrieb anfallen, dort verbrannt werden, wo sie angefallen sind. Dies gilt aber nur, wenn dies aus forst- und almwirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. Das Verbrennen ist, falls keine andere Verwendung möglich ist, nur an Werktagen von 06.00 bis 18.00 Uhr zulässig. Das Feuer ist von mindestens zwei mit geeignetem Gerät ausgestatteten, leistungs- und reaktionsfähigen Personen über 16 Jahre ständig zu überwachen.
"Bei starkem Wind oder erhöhter Waldbrandgefahr darf kein Feuer entzündet werden; brennende Feuer sind umgehend zu löschen. Um die Brandflächen sind Bearbeitungsstreifen von 3 Metern Breit zu ziehen, die von pflanzlichen Abfällen freizuhalten sind. Es ist sicherzustellen, dass die Glut bei Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit erloschen ist."
Wir wiesen darauf hin, dass das Verbrennen von Daas und Schlagholz rechtzeitig, mindestens jedoch sieben Tage vor der beabsichtigten Verbrennung, direkt bei der Integrierten Leitstelle (ILS) in Kempten (Tel. 0831/96096689) angezeigt werden soll. Bei der Meldung soll Flurnummer und Gemarkung angegeben werden.
Für Rückfragen steht Ihnen die Umweltschutzbehörde im Landratsamt Ostallgäu zur Verfügung (Tel. 08342/911362).
Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen - Geplante Reduzierung der Förderpauschalen
Die Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA) vom 18.10.2006 laufen Ende des Jahres aus. Das Ministerium plant eine Neubekanntmachung mit Laufzeit bis Ende 2014. Jedoch sollen die Förderpauschalen stark - um mehr als 1/3 - reduziert werden:
- Der Sockelbetrag für eine 4 EW-Anlage reduziert sich von 1.500 Euro auf 1.000 Euro. Für jeden weiteren EW gibt es 150 Euro, statt bislang 250 Euro.
- Für die mechanische Vorbehandlungsstufe werden nur 400 Euro statt bislang 750 Euro gewährt.
- Für weitergehende Anforderungen an die Kläranlage werden pauschal nur 300 Euro statt 500 Euro als Sockelbetrag gewährt. Für jeden weiteren EW gibt es statt 50 Euro nur noch 30 Euro.
Der Bayerische Gemeindetag hat sich gegen eine Reduzierung der Fördersätze ausgesprochen. Dessen ungeachtet weisen wir darauf hin, dass die Richtlinie erst zum 1. Januar 2011 in Kraft treten soll. Das bedeutet, dass Sammelanträge, die von den Gemeinden bis Ende 2010 eingereicht werden, unabhängig vom Bewilligungszeitpunkt nach den bisherigen Förderpauschalen förderfähig sind.
Dies bedeutet, dass Kleinkläranlagen noch in diesem Jahr gebaut und abgenommen werden müssen. Der Zuschussantrag muss vor Jahresende bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden.