Auszeichnung für Brigitte Pracht vom bayerischen Landwirtschaftsminister
Landwirtschaftsminister Helmut Brunner hat 31 Erlebnisbäuerinnen und -bauern in München ausgezeichnet, unter ihnen auch Brigitte Pracht aus Seeg. Sie hat erfolgreich die Qualifizierungsreihe "Lernort Bauernhof" des Landwirtschaftsministeriums absolviert und darf sich nun "Erlebnisbäuerin" nennen. Seit 2004 haben mehr als 200 Bauern die Fortbildung besucht und ihren Bauernhof zum "Erlebnisbauernhof" gemacht, womit sie sich ein neues Standbein und damit ein zusätzliches Einkommen erwirtschaften können. Die Teilnehmer werden mit einer einjährigen Qualifizierung intensiv auf den neuen Betriebszweig vorbereitet. Nicht nur Entwicklung und Gestaltung des Angebotes, auch Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Werbung, Vernetzung und Erlebnispädagogik werden vermittelt.
Großzügige Spende für Kindertagesstätte und Pflegeheim
2.500 Euro haben die Elektrizitätswerke Reutte an die Kindertagesstätte und das Alten- und Pflegeheim Seeg übergeben. Klaus Schmitzer vom EWR übergab stellvertretend, wie in jedem Jahr, eine Spende an eine soziale Einrichtung, die Geld benötigt. In diesem Jahr an Kita-Leiterin Annemarie Mayer und den neuen Leiter des Alten- und Pflegeheims Christoph Freilinger. Für Pfarrer Alois Linder "fiel die Spende förmlich vom Himmel" und wird den Einrichtungen zu gleichen Teilen zugute kommen. Der Kindergarten benötigt dringend neue Spielgeräte, da die alten verschlissen sind und nicht mehr den heutigen Sicherheitsbestimmungen entsprechen, und für die Senioren soll das Angebot an Beschäftigungen ausgebaut werden. Dr. Heinrich Schlichtherle vom EWR betonte, dass er sich sicher sei, dass das Geld in guten Händen ist und Bürgermeister Manfred Rinderle versicherte, dass die beiden Herren vom EWR in Seeg stets gern gesehene Gäste sind.
Bekanntmachung der Gemeinde Seeg zur Schneeräum- und Streupflicht
Die Gemeinde Seeg weist alle Grundstückseigentümer auf ihre Räum- und Streupflicht hin. Folgende Punkte sind dabei zu beachten: Gehwege und Gehbahnen sind an Werktagen ab 07.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 08.00 Uhr zu räumen und gegebenenfalls zu streuen. Diese Maßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Unfallgefahren notwendig erscheint. Die Gehbahn muss mindestens eine Breite von 1 Meter aufweisen.
Schnee- und Eisreste von privaten Grundstücken (auch Gehwege) dürfen nicht auf öffentlichen Straßen abgelagert werden. Schnee- und Eisreste von öffentlichen Gehwegen sind so zu lagern, dass der Straßenverkehr nicht behindert wird. Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege müssen frei bleiben.
Der Schnee, der wegen geparkter Fahrzeuge nicht durch den gemeindlichen Bauhof beseitigt werden konnte, muss von den Haltern der Fahrzeuge weggeräumt werden.
Der gemeindliche Bauhof räumt, bzw. streut im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit einzelne Gehwege und Straßenränder. Dies geschieht unregelmäßig, soweit es den Mitarbeitern dort aufgrund der sonst anfallenden Arbeiten möglich ist. Dadurch sind die Eigentümer der an der Straße angrenzenden Grundstücke nicht von ihrer Pflicht entbunden, dafür zu sorgen, dass sich der bestimmte Abschnitt der Gehbahn bzw. Straßenrand in verkehrssicherem Zustand befindet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Anlieger trotzdem haftet, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt. Die Gemeinde Seeg empfiehlt die genannten Pflichten sorgfältig zu erfüllen. Unfälle können so vermieden werden. Auch eventuelle Schadensersatzansprüche oder sogar Ordnungswidrigkeitsverfahren sind dann nicht zu befürchten.
Notariats-Amtstag in Seeg
Die nächsten Notariats-Amtstag sind am Dienstag, 07.02.2012 und Dienstag, 06.03.2012 jeweils von 14.00 – 17.00 Uhr im Rathaus in Seeg. Anmeldung hierzu direkt beim Notariat Füssen, Tel: 08362/91060.
Information über das FFH-Stichprobenmonitoring in Bayern - Firnisglänzendes Sichelmoos
Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Gem. Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstatten alle sechs Jahre einen Bericht mit den wichtigsten Ergebnissen dieses Monitorings. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der Richtlinie genannter Ziele.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten in Deutschland über eine einfache Stichprobe zu ermitteln und zu dokumentieren. Die Probeflächen werden zufällig aus den bayernweit bekannten Vorkommen der jeweiligen Schutzgüter ermittelt. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen. Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlands ist das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU). Im Gemeindegebiet befindet sich mindestens eine Probefläche des Firnisglänzenden Sichelmooses. Diese Probeflächen sollen im Auftrag der LfU im Zeitraum Oktober 2011 bis April 2012 untersucht werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre untere Naturschutzbehörde beim zuständigen Landratsamt bzw. bei der kreisfreien Stadt zur Verfügung.