2000 Gemeinde Seeg: aktuelle Informationen - Deutsche Rentenversicherung
 
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Wichtig für Schulabgänger

- Ausbildungssuche zählt bei Rente

In den nächsten Tagen beenden wieder viele junge Menschen ihre Schullaufbahn. Nicht alle werden sofort einen Ausbild 2000 ungsplatz finden. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern empfehlen in diesem Fall, die Ausbildungssuche bei der Agentur für Arbeit zu melden.

Auch ohne Anspruch auf finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit kann die Ausbildungsplatzsuche als sogenannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Dies gilt für Schulabgänger, die zwischen 17 und 25 Jahre alt sind und sich bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend melden.
Mehr Informationen zum Thema und eine persönliche und kostenlose Beratung erhält man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am Bürgertelefon unter 0800 1000 48088.
Über www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de gelangt man auf die Startseite des jeweiligen Regionalträgers, wo man schnell und unkompliziert die Adressen der Beratungsstellen findet.



Photovoltaik und Rente

Die Energieerzeugung durch die Nutzung von Sonnenenergie erfuhr in den letzten Jahren einen gewaltigen Aufschwung. Die Anzahl der neu installierten Photovoltaikanlagen steigt nach wie vor stetig an. Doch was geschieht mit den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Rentenbezieher Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen erhalten?

Durch die Installation einer Photovoltaikanlage wird man steuerrechtlich gesehen zum Unternehmer. Die dadurch erzielten Gewinne stellen somit Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes dar und sind daher unter Umständen auch als Einkommen bei der Rente anzusetzen. Welche Einnahmen herangezogen werden und wann sich eine Kürzung einer Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Rente wegen Todes ergibt, soll dieser Beitrag klären.

Alle elektronischen Informationen, auch die der vergangenen Jahre, finden Sie direkt unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de auf der Startseite des jeweiligen Regionalträgers.


Jahresmeldung 2012:


Wichtige Daten für die Rente

Bis Ende April sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern die Jahresmeldung zur Sozialversicherung für 2012 erhalten haben. Aus ihr geht die Dauer der Beschäftigung und die Höhe des Bruttoverdienstes des vergangenen Jahres hervor. Die Jahresmeldung ist ein wichtiges Dokument für die Rentenversicherung, weil aus diesen Daten die spätere Rente berechnet wird. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern empfehlen, alle Angaben in der Jahresmeldung sorgfältig zu überprüfen und diese gut aufzubewahren. Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer, Beschäftigungsdauer und Bruttoverdienst. Wer Fehler entdeckt, sollte sich umgehend an seinen Arbeitgeber oder die Krankenkasse wenden und die Jahresmeldung berichtigen lassen. Weitere Informationen gibt es in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Servicetelefon  unter 0800 1000 48088.


Rentenanpassung zum 01.07.2012


Die Deutsche Rentenversicherung ist ein moderner Dienstleister. Das Bild der Deutschen
Rentenversicherung wird auch durch die Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden geprägt. Die Schreiben und Bescheide an die Versicherten und Rentner sind dabei unsere Visitenkarten. Mit einer verständlicheren Sprache und besseren Übersichtlichkeit wurde nun die „Visitenkarte“ Rentenanpassungsmitteilung neu gestaltet.
Die Fachinformation gibt einen Überblick über die vorgenommenen Änderungen. Weitere Informationen zur Rentenanpassung und ein Muster der neuen Anpassungsmitteilung finden sie in unserem Internetauftritt unter der Rubrik Presse/Themenschwerpunkte/Presseinformationen.
Alle elektronischen Informationen, auch die der vergangenen Jahre, finden Sie direkt
unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de auf der Startseite des jeweiligen Regionalträgers.


Rentenerhöhung verständlich erklärt


Rentnerinnen und Rentner bekommen ab Juli mehr Geld von der gesetzlichen Rentenversicherung. In den alten Bundesländern werden die Renten um 2,18 Prozent, in den neuen Bundesländern um 2,26 Prozent erhöht, so die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.
Ab nächster Woche verschickt der Rentenservice der Deutschen Post die Mitteilungen über die Anpassung der Renten.
In der Rentenanpassungsmitteilung wird erläutert, wie hoch die Rente ab Juli sein wird, auch nach Abzug des Beitragsanteils zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung. Die Mitteilung enthält darüber hinaus zahlreiche Hinweise zur Berechnung sowie Fragen und Antworten zur Rentenanpassung.
Die Rentenanpassungsmitteilung wurde von der Deutschen Rentenversicherung sprachlich überarbeitet und neu gegliedert. Sie ist nun verständlicher, übersichtlicher und persönlicher.
Die Rentenanpassungsmitteilung gehört zu den Bescheiden und Informationsschreiben, die die Deutsche Rentenversicherung derzeit weiter verbessert. Mitarbeiter der Rentenversicherung bringen gemeinsam mit Sprachexperten des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung Speyer die komplexen rechtlichen Grundlagen in eine verständlichere Sprache. Gleichzeitig achten sie darauf, dass die Texte auch weiterhin verfahrenssicher und auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sind.
Weitere Informationen finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de (>>Presse >> Themenschwerpunkte).


Steuererklärung? Bescheinigung über

die Rentenhöhe hilft!


Bis zum 31. Mai 2012 sind wieder zahlreiche Rentnerinnen und Rentner verpflichtet, bei ihrem Finanzamt die Steuererklärung für 2011 einzureichen.
Die Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung über die Rentenhöhe ist dabei eine wertvolle Ausfüllhilfe, so die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.

Bei der Einkommenssteuererklärung muss die ausgefüllte ?Anlage R? (Renten und andere Leistungen) beigefügt werden. Um Rentner beim Ausfüllen dieses Vordrucks zu unterstützen, stellt die Deutsche Rentenversicherung auf Wunsch eine Mitteilung über die Rentenhöhe aus. Diese Mitteilung enthält jetzt den Hinweis, in welche Zeile der ?Anlage R? die Angaben einzutragen sind.

Die Bescheinigung erhält man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder kann unter Angabe der Versicherungsnummer beim Bürgertelefon unter 0800 1000 48088 kostenfrei angefordert werden.

Wurde sie bereits im Vorjahr angefordert, wird sie automatisch mit der Post zugesandt.

Bitte beachten: Unsere Newsletter sind ab sofort ausschließlich im Textformat erstellt und damit für jedes Mailprogramm lesbar und weitestgehend barrierefrei.





Altersteilzeit – Einstieg in den Ausstieg

Etwa jeder fünfte Arbeitnehmer ab 55 Jahren nutzt die Altersteilzeit, um vorzeitig und mit nur relativ geringen Renteneinbußen aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. „Altersteilzeit läuft Ende 2009 aus“, hört man mitunter. Stimmt aber nicht. Lediglich die Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitgeber, die den Arbeitsplatz neu besetzen, fallen weg. Die werden aber auch heute nur von einer Minderheit genutzt. Alles beim Alten also? Nicht ganz. Es gibt neue Regelungen in Tarifverträgen und einiges zu beachten.
Altersteilzeit ist meist in „Blockform“ organisiert: Man arbeitet zunächst voll weiter, bekommt aber nur noch einen reduzierten Lohn. Nach der Hälfte des vereinbarten Zeitraums ist man freigestellt – der Lohn fließt weiter. Damit die Einbußen nicht allzu heftig ausfallen, gleicht sie der Arbeitgeber teilweise aus. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden aus 90 Prozent des vorherigen Gesamtverdienstes gezahlt – der Arbeitgeber trägt auch hier den Unterschiedsbetrag. Für einen Durchschnittsverdiener heißt das: Pro Jahr Altersteilzeit macht das nur etwa 2,60 Euro weniger Monatsrente aus.
Das neue Topthema „Altersteilzeit“ auf dem Altersvorsorgeportal www.ihre-vorsorge.de gibt Antworten auf zahlreiche Fragen. Etwa, was bei einer Insolvenz des Arbeitgebers in der Freistellungsphase passiert. Wann man auf einen Einstieg in die Altersteilzeit besser verzichten sollte, oder was nach der Altersteilzeit kommt. Der ebenfalls neue Altersteilzeitrechner erleichtert die persönliche Planung. Mit ihm lässt sich leicht ermitteln, wie viel weniger man in der Altersteilzeit verdient.
Eine ausführliche Beratung zu Fragen der Altersvorsorge gibt es in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 48088.




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