2000 Gemeinde Seeg: aktuelle Informationen - Deutsche Rentenversicherung
 
·
·
·
·
Logo Vitales Land
Logo Südliches Allgäu
allg. Informationen
Rathaus
Ansprechpartner
aktuelle Informationen aus der VGem
aktuelle Informationen - Deutsche Rentenversicherung
Wertstoffhöfe
Gewerbeübersicht
Landkreis Ostallgäu
Winterportal Ostallgäu
Kulturportal Ostallgäu
Ehrenamtsportal Ostallgäu
Sozialportal Ostallgäu
Suchen & Buchen
Anreisedatum:
Tag Monat Jahr
Nächte Räume Personen
Zimmer Ferienwohnung
Nur buchbare suchen
© feratel media
technologies AG


Zur Portalseite
Zur Tourismusseite
Zur Gemeinde Seeg




Wichtig für Schulabgänger

- Ausbildungssuche zählt bei Rente

In den nächsten Tagen beenden wieder viele junge Menschen ihre Schullaufbahn. Nicht alle werden sofort einen Ausbildungsplatz finden. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern empfehlen in diesem Fall, die Ausbildungssuche bei der Agentur für Arbeit zu melden.

Auch ohne Anspruch auf finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit kann die Ausbildungsplatzsuche als sogenannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Dies gilt für Schulabgänger, die zwischen 17 und 25 Jahre alt sind und sich bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend melden.
Mehr Informationen zum Thema und eine persönliche und kostenlose Beratung erhält man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am Bürgertelefon unter 0800 1000 48088.
Über www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de gelangt man auf die Startseite des jeweiligen Regionalträgers, wo man schnell und unkompliziert die Adressen der Beratungsstellen findet.




Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2013


Nun ist es amtlich: Die Renten von etwa 16 Millionen Rentenbeziehern in den alten Bundesländern und von etwa vier Millionen Rentenbeziehern in den neuen Bundesländern werden zum 1. Juli 2013 angepasst. Nach mehreren Nullrunden in der jüngeren Vergangenheit ist das zunächst einmal eine positive Nachricht. Und doch führt die durch die „Rentenwertbestimmungsverordnung 2013“ vorgesehene Rentenanpassung zu Unverständnis und Ärger, weil die Renten am 1. Juli 2013 im Osten um 3,29 Prozent, im Westen dagegen nur um magere 0,25 Prozent steigen.
Auch in den vergangenen Jahren hat es wiederholt unterschiedliche Anpassungsquoten in Ost und West gegeben. So deutliche Unterschiede wie zum 1. Juli 2013 sind jedoch zuletzt in den 1990er Jahren im Zusammenhang mit dem zunächst sehr schnell verlaufenden Aufholprozess der neuen Länder bei der Lohnentwicklung aufgetreten.
Die Fachinformation 04/2013 erläutert, wie es zu diesen aktuellen, sehr unterschiedlichen Anpassungsquoten kommt, und soll damit einen Beitrag zur Versachlichung der Debatte leisten.
Alle elektronischen Informationen, auch die der vergangenen Jahre, finden Sie direkt unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern/fachinformationen.de oder unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de auf der Startseite des jeweiligen Regionalträgers rechts unter „Wichtige Links“


Photovoltaik und Rente

Die Energieerzeugung durch die Nutzung von Sonnenenergie erfuhr in den letzten Jahren einen gewaltigen Aufschwung. Die Anzahl der neu installierten Photovoltaikanlagen steigt nach wie vor stetig an. Doch was geschieht mit den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Rentenbezieher Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen erhalten?

Durch die Installation einer Photovoltaikanlage wird man steuerrechtlich gesehen zum Unternehmer. Die dadurch erzielten Gewinne stellen somit Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes dar und sind daher unter Umständen auch als Einkommen bei der Rente anzusetzen. Welche Einnahmen herangezogen werden und wann sich eine Kürzung einer Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Rente wegen Todes ergibt, soll dieser Beitrag klären.

Alle elektronischen Informationen, auch die der vergangenen Jahre, finden Sie direkt unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de auf der Startseite des jeweiligen Regionalträgers.


Rentenanpassung zum 01.07.2012


Die Deutsche Rentenversicherung ist ein moderner Dienstleister. Das Bild der Deutschen
Rentenversicherung wird auch durch die Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden geprägt. Die Schreiben und Bescheide an die Versicherten und Rentner sind dabei unsere Visitenkarten. Mit einer verständlicheren Sprache und besseren Übersichtlichkeit wurde nun die „Visitenkarte“ Rentenanpassungsmitteilung neu gestaltet.
Die Fachinformation gibt einen Überblick über die vorgenommenen Änderungen. Weitere Informationen zur Rentenanpassung und ein Muster der neuen Anpassungsmitteilung finden sie in unserem Internetauftritt unter der Rubrik Presse/Themenschwerpunkte/Presseinformationen.
Alle elektronischen Informationen, auch die der vergangenen Jahre, finden Sie direkt
unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de auf der Startseite des jeweiligen Regionalträgers.


Rentenerhöhung verständlich erklärt


Rentnerinnen und Rentner bekommen ab Juli mehr Geld von der gesetzlichen Rentenversicherung. In den alten Bundesländern werden die Renten um 2,18 Prozent, in den neuen Bundesländern um 2,26 Prozent erhöht, so die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.
Ab nächster Woche verschickt der Rentenservice der Deutschen Post die Mitteilungen über die Anpassung der Renten.
In der Rentenanpassungsmitteilung wird erläutert, wie hoch die Rente ab Juli sein wird, auch nach Abzug des Beitragsanteils zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung. Die Mitteilung enthält darüber hinaus zahlreiche Hinweise zur Berechnung sowie Fragen und Antworten zur Rentenanpassung.
Die Rentenanpassungsmitteilung wurde von der Deutschen Rentenversicherung sprachlich überarbeitet und neu gegliedert. Sie ist nun verständlicher, übersichtlicher und persönlicher.
Die Rentenanpassungsmitteilung gehört zu den Bescheiden und Informationsschreiben, die die Deutsche Rentenversicherung derzeit weiter verbessert. Mitarbeiter der Rentenversicherung bringen gemeinsam mit Sprachexperten des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung Speyer die komplexen rechtlichen Grundlagen in eine verständlichere Sprache. Gleichzeitig achten sie darauf, dass die Texte auch weiterhin verfahrenssicher und auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sind.
Weitere Informationen finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de (>>Presse >> Themenschwerpunkte).


Altersteilzeit – Einstieg in den Ausstieg

Etwa jeder fünfte Arbeitnehmer ab 55 Jahren nutzt die Altersteilzeit, um vorzeitig und mit nur relativ geringen Renteneinbußen aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. „Altersteilzeit läuft Ende 2009 aus“, hört man mitunter. Stimmt aber nicht. Lediglich die Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitgeber, die den Arbeitsplatz neu besetzen, fallen weg. Die werden aber auch heute nur von einer Minderheit genutzt. Alles beim Alten also? Nicht ganz. Es gibt neue Regelungen in Tarifverträgen und einiges zu beachten.
Altersteilzeit ist meist in „Blockform“ organisiert: Man arbeitet zunächst voll weiter, bekommt aber nur noch einen reduzierten Lohn. Nach der Hälfte des vereinbarten Zeitraums ist man freigestellt – der Lohn fließt weiter. Damit die Einbußen nicht allzu heftig ausfallen, gleicht sie der Arbeitgeber teilweise aus. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden aus 90 Prozent des vorherigen Gesamtverdienstes gezahlt – der Arbeitgeber trägt auch hier den Unterschiedsbetrag. Für einen Durchschnittsverdiener heißt das: Pro Jahr Altersteilzeit macht das nur etwa 2,60 Euro weniger Monatsrente aus.
Das neue Topthema „Altersteilzeit“ auf dem Altersvorsorgeportal www.ihre-vorsorge.de gibt Antworten auf zahlreiche Fragen. Etwa, was bei einer Insolvenz des Arbeitgebers in der Freistellungsphase passiert. Wann man auf einen Einstieg in die Altersteilzeit besser verzichten sollte, oder was nach der Altersteilzeit kommt. Der ebenfalls neue Altersteilzeitrechner erleichtert die persönliche Planung. Mit ihm lässt sich leicht ermitteln, wie viel weniger man in der Altersteilzeit verdient.
Eine ausführliche Beratung zu Fragen der Altersvorsorge gibt es in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 48088.




0