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Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor Schreiben über "Renten-Bonus"

Die Deutsche Rentenversicherung warnt ihre Versicherten und Rentner: Aktuell sind Schreiben einer "Infozentrale" in Bremen im Umlauf mit dem Titel "Bescheid über Renten-Bonus". Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern weisen darauf hin, dass diese Schreiben mit dem Absender "Infozentrale, Postfach 448141, 28281 Bremen, Abteilung Abwicklung/Benachrichtigung" nicht von ihnen stammen. In den Schreiben wird den Angesprochenen eine "Renten-Bonus-Zahlung" in Aussicht gestellt. Sie werden aufgefordert, dafür persönliche Daten an den Absender zu schicken. Die Deutsche Rentenversicherung teilt dazu mit, dass der aufgeführte Bremer Absender "Infozentrale" keine Einrichtung oder Außenstelle der Deutschen Rentenversicherung ist. Es ist ein erneuter Versuch, unter dem Anschein eines offiziellen Behördenschreibens an sensible persönliche Daten zu gelangen. Die Deutsche Rentenversicherung warnt ausdrücklich vor der Beantwortung des Schreibens. Sie empfiehlt, im Umgang und mit der Herausgabe von Adress- und Bankdaten grundsätzlich vorsichtig zu sein. In allen Zweifelsfällen sollte der Rentenversicherungsträger vorher entsprechend befragt werden.


Wenn Renten gemeldet werden müssen ...

Steuerpflichtig oder nicht steuerpflichtig? Diese Frage beschäftigt immer mehr Rentner

Der Grund: 2009 übermitteln die Rentenversicherer – sowohl die gesetzliche Rentenversicherung als auch die privaten Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherungen und Versorgungswerke – erstmals ihre Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen in Brandenburg. Diese leitet die Informationen dann an die Finanzämter weiter.

Wie die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern mitteilen, kann das unter Umständen zu Steuernachforderungen führen. Betroffen sind vor allem jene, die über die normale Rente hinaus noch weitere Einkünfte wie zum Beispiel Mieteinnahmen, Betriebsrenten oder Kapitaleinkünfte haben.

Was viele nicht wissen: Renten waren schon immer steuerpflichtig. Allerdings erhöht sich seit 2005 der zu versteuernde Anteil stufenweise auf 100 Prozent. Wer bis 2005 in Rente ging, hat einen persönlichen Rentenfreibetrag von 50 Prozent. Bei einem Rentenbeginn bis 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil jährlich um jeweils zwei Prozent auf dann 80 Prozent. Für Versicherte, die ab diesem Zeitpunkt erstmals eine Rente erhalten, erhöht sich der steuerpflichtiger Anteil bis 2040 um ein Prozent pro Jahr. Neu-Rentner des Jahres 2040 müssen ihre Renteneinkünfte dann zu 100 Prozent versteuern.

Das gilt für alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den berufständischen Versorgungswerken und Rüruprenten. Nicht besteuert werden Versorgungs- und Entschädigungsrenten, etwa von der Berufsgenossenschaft oder Kriegsbeschädigtenrenten.

Als "Faustregel" gilt: Wer alleinstehend ist, weniger als 1400 Euro Rente im Monat erhält und keine weiteren Einkünfte hat, muss keine Steuern zahlen. Für verheiratete Rentnerpaare gilt das für ein monatliches Gesamteinkommen von unter 2800 Euro.

Die aktuelle Broschüre zur Besteuerung von Alterseinkünften findet man in den Internetangeboten der Regionalträger in Bayern unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de beim jeweiligen Träger unter Formulare und Publikationen/Info-Broschüren/Übersicht Info Broschüren (Rente).

Genauere Auskünfte erteilen die zuständigen Finanzämter.

 

Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft aus - Klärung der Versicherungszeiten notwendig

Versicherte, die in der ehemaligen DDR beschäftigt waren und bisher noch keine Klärung ihres Rentenversicherungskontos durchgeführt haben, sollten diese umgehend beantragen. Das ist notwendig, da die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben am 31. Dezember 2011 abläuft.

Eine korrekte Rentenberechnung ist nur möglich, wenn die Versicherungszeiten vollständig im Versicherungskonto erfasst sind. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin.

Betroffen sind vor allem Versicherte, die bereits vor 1991 in der DDR beruftätig waren. Diese Zeiten werden nicht automatisch in das Rentenversicherungskonto übernommen, da es in der ehemaligen DDR keine maschinelle Erfassung der Beitragszeiten gab.

Altersteilzeit – Einstieg in den Ausstieg

Etwa jeder fünfte Arbeitnehmer ab 55 Jahren nutzt die Altersteilzeit, um vorzeitig und mit nur relativ geringen Renteneinbußen aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. „Altersteilzeit läuft Ende 2009 aus“, hört man mitunter. Stimmt aber nicht. Lediglich die Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitgeber, die den Arbeitsplatz neu besetzen, fallen weg. Die werden aber auch heute nur von einer Minderheit genutzt. Alles beim Alten also? Nicht ganz. Es gibt neue Regelungen in Tarifverträgen und einiges zu beachten.
Altersteilzeit ist meist in „Blockform“ organisiert: Man arbeitet zunächst voll weiter, bekommt aber nur noch einen reduzierten Lohn. Nach der Hälfte des vereinbarten Zeitraums ist man freigestellt – der Lohn fließt weiter. Damit die Einbußen nicht allzu heftig ausfallen, gleicht sie der Arbeitgeber teilweise aus. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden aus 90 Prozent des vorherigen Gesamtverdienstes gezahlt – der Arbeitgeber trägt auch hier den Unterschiedsbetrag. Für einen Durchschnittsverdiener heißt das: Pro Jahr Altersteilzeit macht das nur etwa 2,60 Euro weniger Monatsrente aus.
Das neue Topthema „Altersteilzeit“ auf dem Altersvorsorgeportal www.ihre-vorsorge.de gibt Antworten auf zahlreiche Fragen. Etwa, was bei einer Insolvenz des Arbeitgebers in der Freistellungsphase passiert. Wann man auf einen Einstieg in die Altersteilzeit besser verzichten sollte, oder was nach der Altersteilzeit kommt. Der ebenfalls neue Altersteilzeitrechner erleichtert die persönliche Planung. Mit ihm lässt sich leicht ermitteln, wie viel weniger man in der Altersteilzeit verdient.
Eine ausführliche Beratung zu Fragen der Altersvorsorge gibt es in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 48088.